Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Es regelt welche Produkte und Dienstleistungen ab diesem Zeitpunkt die Anforderungen erfüllen müssen. U. a. sind auch Online-Shops davon betroffen. Auch andere Internetpräsentationen können davon betroffen sein, z. B. wenn Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr damit erbracht werden.

Mehr zum Thema erfahren Sie auf den Seiten der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Hier können Sie sich auch beraten lassen (keine Rechtsberatung).

Unabhängig davon sollte eine Website möglichst barrierefrei gestaltet und umgesetzt werden. Damit können auch Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und ältere Menschen die Seiten besuchen und nutzen.
Andererseits haben barrierefreie Seiten auch ein besseres Ranking bei Suchmaschinen.

Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit auf Webseiten auch auf den Seiten der Aktion Mensch.

Zurzeit sind sehr viele Anbieter unterwegs, welche sich auf das Thema beziehen und vorallem auf die rechtlichen Konsequenzen verweisen (bis 100.000 € Bußgeld). Die meisten bieten den Einbau eines Overlays an. Das ist aber eher ein Behelf oder eine Zwischenlösung. 

Hier gibt es dazu einige Informationen und Meinungen:

Fazit: Als Betreiber einer Website sollte man das Thema ernst nehmen und prüfen, ob man vom BFSG betroffen ist und die Anforderungen an eine barrierefreie Website erfüllen muss. Aber auch so sollte es Ziel sein, insbesondere bei einer Neugestaltung, dass man die Anforderungen an die Barrierefreiheit (weitestgehend) erfüllt.

 
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